Digitales Lernen und Datenschutz/ Datensicherheit

Zugegeben: Für mich als Nicht-Jurist ein unangenehmes Thema. Aber es verfolgt mich und uns in unserem Institut schon seit Jahren und ich bin im Laufe der Jahre auf diesem Ohr ziemlich hellhörig geworden. Hellhörig wurde ich dann auch, als ZOOM im in den ersten Wochen des Lock-downs eine ungeahnte Popularität gewann und zugleich Meldungen kursierten, dass Zoom nicht sicher sei und Datenschutzlücken aufweise. Einen guten Einblick in die Diskussion gibt
https://www.e-recht24.de/news/datenschutz/12037-folgen-datenschutz-zoom.html
Aus eher technischer Seite wirft folgender Beitrag einen Blick auf ZOOM:
https://www.datensicherheit.de/sicherheit-zoom-ist-keine-malware
Und das Ergebnis: Ich bin froh, dass wir mit Achim einen Juristen mit an Bord haben.

marcus.flachmeyer
Mitglied seit 04. 05. 2020
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Besonders in unserem Bundesland Nordrhein-Westfalen sind wir stolz auf die vierte Säule des Bildungssystems, die Weiterbildung. Natürlich schauen wir aber auch "über den Zaun" und interessieren uns für das, was in den anderen Säulen passiert. In punkto "Digitales Lernen und Datenschutz/Datensicherheit" ist ein Blick in die schulische Säule immer interessant. Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes Nordrhein-Westfalen hat am 18. Mai 2020 ein sehr informatives Papier mit dem Titel "Pandemie und Schule – Datenschutz mit Augenmaß" veröffentlicht. https://www.ldi.nrw.de/mainmenu_Aktuelles/Inhalt/Schule_-Videokonferenzsysteme-und-Messenger-Dienste-waehrend-der-Corona-Pandemie/LDI-NRW---Pandemie-und-Schule-18_05_2020.pdf
Das Papier geht auf ganz praktische Fragen wie z.B. die der Nutzung privater Endgeräte zur Verarbeitung von Schülerdaten ein und äußerst sich auch zu datenschutzrechtlichen Aspekten der Nutzung von E-Learning-Plattformen, Online-Videokonferenztools und Messenger-Diensten.

marcus.flachmeyer
Mitglied seit 04. 05. 2020
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Ebenfalls am 18.05.2020 hat der Datenschutzbeauftragte seine Überlegungen in sog. "Leitplanken" für die praktische Umsetzung konkretisiert, und zwar für Videokonferenzsysteme und für Messengerdienste. Sehr lohnenswert!
Leitplanken für die Auswahl von Videokonferenzsystemen während der Kontaktbeschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie
https://www.ldi.nrw.de/mainmenu_Aktuelles/Inhalt/Schule_-Videokonferenzsysteme-und-Messenger-Dienste-waehrend-der-Corona-Pandemie/LDI-NRW---Videokonferenzsysteme-18_05_2020.pdf
Leitplanken für die Auswahl von Messenger-Diensten während der Kontaktbeschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie
https://www.ldi.nrw.de/mainmenu_Aktuelles/Inhalt/Schule_-Videokonferenzsysteme-und-Messenger-Dienste-waehrend-der-Corona-Pandemie/LDI-NRW---Messenger-Dienste-18_05_2020.pdf

marcus.flachmeyer
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Und nun äußerst sich auch die Berliner Datenschutzbeauftragte zum Einsatz von Video-Konferenzsoftware und sorgt mit ihren Empfehlungen und Hinweisen in der allgemeinen Presse für einigen Wirbel, u.a. in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 3. Juli 2020 und 6. Juli 2020.
Basis ihrer Empfehlungen ist eine rechtliche Kurzbewertung der Auftragsverarbeitungsverträge (Art. 28 DS-GVO) von insgesamt 17 Anbietern. Im Ergebnis erhielten lediglich fünf Anbieter hinsichtlich ihrer Auftragsverarbeitungsverträge "grünes Licht". Die Kurzbewertung mit durchaus detaillierter Erläuterung der Mängel pro Dienst ist hier zu finden: https://www.datenschutz-berlin.de/fileadmin/user_upload/pdf/orientierungshilfen/2020-BlnBDI-Hinweise_Berliner_Verantwortliche_zu_Anbietern_Videokonferenz-Dienste.pdf
Auf dieser Basis sprach sie Empfehlungen für die Prüfung von Auftragsverarbeitungsverträgen von Anbietern von Videokonferenz-Diensten aus, die hier zu finden sind: https://www.datenschutz-berlin.de/fileadmin/user_upload/pdf/orientierungshilfen/2020-BlnBDI-Empfehlungen_Pruefung_Auftragsverarbeitungsvertraege_Videokonferenz-Dienste.pdf

marcus.flachmeyer
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